Selbstfahrende Fahrzeuge – ein Ausblick

27.07.2017

Der öffentliche Verkehr in der Schweiz stösst zusehends an seine Grenzen. Überfüllte Züge, Zugausfälle und Verspätungen sind die Folge. Auch auf der Strasse nimmt die Zeit, die wir täglich im Stau verbringen, kontinuierlich zu. Inwiefern können selbstfahrende Fahrzeuge diese Situation entschärfen und welche gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen dafür geschaffen werden? Wir wagen einen Ausblick.

Aufgrund der stetig steigenden Nachfrage nach Mobilität können auch selbstfahrende Fahrzeuge nur zu einer Entlastung der Verkehrsinfrastruktur führen, wenn diese mit einer signifikanten Effizienzsteigerung des Verkehrs einhergehen. Eine Studie der ETH Zürich kommt zum Schluss, dass die Anzahl Fahrzeuge auf unseren Strassen um bis zu 90% reduziert werden könnte, wenn der gegenwärtige Verkehr auf vollständig ausgelastete, selbstfahrende Fahrzeuge verlagert würde.

Neue Mobilitätsmodelle der Share Economy, wie Car Pooling und Ride Sharing, können in Kombination mit selbstfahrenden Fahrzeugen zu signifikanten Effizienzsteigerungen führen, wie die Stellungnahme des Bundesrates festhält. Der Nutzer bestellt via App ein Fahrzeug, welches mit anderen Nutzern geteilt wird. Der Computer berechnet die optimale Route und gibt dem Nutzer Abhol- und Ankunftszeit bekannt. Dadurch kann einerseits die Auslastung der Fahrzeuge maximiert werden, andererseits werden Leerfahrten und Stillstandzeiten minimiert.

Bereits 2016 erklärte Elon Musk, CEO des Fahrzeugherstellers Tesla, das selbstfahrende Fahrzeug als „gelöstes Problem“. Stehen wir somit kurz vor deren Einführung?

Gemäss Strassenverkehrsgesetz (SVG) ist der Fahrer für den Betrieb des Fahrzeugs verantwortlich. Er muss das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann. Selbstfahrende Fahrzeuge, die vom Fahrer nicht ständig beherrscht werden können, sind somit noch nicht zulässig.

Diese Verantwortung, die zurzeit dem Fahrer obliegt, muss zukünftig einem Computer zugewiesen werden. Dafür muss in einem ersten Schritt das Sicherheitsniveau des Computers festgelegt werden können, ähnlich wie die Führerprüfung dies für Menschen tut. Wie das in der Praxis konkret erfolgen soll, ist aber noch unklar.

Auch auf die Versicherer kommen neue Herausforderungen zu. Konnten diese bisher in gewissen Fällen auf den Fahrer Rückgriff nehmen, so wird zukünftig der Rückgriff auf den Fahrzeughersteller zentral sein. Auch weitere Beteiligte, wie Navigationsdienstleister und Infrastrukturbetreiber, könnten zukünftig vermehrt in die Haftung miteinbezogen werden, wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme festhält.

Die gesetzlichen Grundlagen fürs autonome Fahren können rasch geschaffen werden. Es liegt nun hauptsächlich an der Technik, ein messbares Sicherheitsniveau für selbstfahrende Fahrzeuge festzulegen. Elon Musk geht dabei von einem Zeithorizont von weniger als zwei Jahren aus, während Experten anderer Autohersteller vorsichtig von ca. zehn Jahren sprechen, bis vollständig autonome Fahrzeuge auf unseren Strassen zugelassen sind.

Bereits jetzt ist aber sicher, dass selbstfahrende Fahrzeuge unsere Mobilität zukünftig grundlegend verbessern werden.